Externer Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, das auch fundierte Brandschutz-Kenntnisse erfordert. In Aus- und Fortbildung müssen Unternehmen hohe Kosten investieren und dennoch besteht für Sie das Risiko, dass der Mitarbeiter nach der Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt und die Investitionen neu getätigt werden müssen.
Betriebe, denen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß Arbeitsstättenverordnung und Technischen Richtlinien vorbeugender Brandschutz TRVB O 119 vorgeschrieben ist und denen kein Betriebsangehöriger zur Verfügung steht, übernehme ich die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten.
Als Externer Brandschutzbeauftragter betreue ich Ihre Objekte obektiv und führe für Sie das vorgeschriebene Brandschutzbuch.
Beratungsfolder zum Drucken (PDF Download) | Ihre Vorteile – Brandschutz aus einer Hand
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